top of page

Stellungnahme zu der Einführung von Verwaltungsgebühren in Hamburg

Bereits am 15.12.2020 haben wir uns zur geplanten Einführung von Gebühren für Studieneignungstests in Hamburg geäußert. Die Hamburgerbürgerschaft [sic!] hat am 16.12.2020 beschlossen, dass Bewerber*innen für ihren Test selbst aufkommen müssen.


Die Auslagerung der Kosten für Aufnahmeprüfungen auf die Bewerber*innen steht in krassem Widerspruch zu einer der wichtigsten Grünen Grundsatzforderung: Bildung muss kostenfrei sein! Hamburg hat sich mit diesem Beschluss dazu entschieden, de facto vorgelagerte Studiengebühren einzuführen. Die Aufnahmetests für Medizin sind ohnehin hoch problematisch. Zu den Kosten für den Test kommen nämlich häufig teure Zugtickets zum Veranstaltungsort, für Vorbereitungsmaterialien oder sogar für Vorbereitungskurse. Gerade in Anbetracht der Rolle, die solche Tests eigentlich speilen sollen, ist das fast blanker Hohn: Eigentlich ging es darum, grundrechtswidrige Ungerechtigkeit bei der Zulassung zum Medizinstudium zu beenden. Ob man Medizin studieren darf, hängt nun nicht mehr davon ab, in welchem Bundesland man zur Schule gegangen ist, sondern eher davon, ob sich die Eltern die für den Test nötigen Ressourcen wie Übungsmaterial oder Vorbereitungskurse leisten können. Das sorgt für sich schon für soziale Selektivität. Diese Problematik verschärft sich aber, wenn Politiker*innen von den Bewerber*innen auch noch verlangen, für den Zulassungstest aufzukommen. Außerdem erweckt es den Eindruck, dass hinsichtlich der hohen Hürden der Zugangs zum Medizinstudium wenig bis kein Problembewusstsein vorhanden ist.

Regelungen wie die in Hamburg schaden am Ende nicht nur potentiellen Medizinstudent*innen, die finanziell schlecht gestellt sind. Man muss davon ausgehen, dass am Kostenfaktor das Interesse vieler junger Menschen zerbricht, sodass auch die gesamte Gesellschaft einen Schaden nimmt.

Gerade die Tatsache, dass eine solche Regelung von einer Grünen Senatorin einer rot-grünen Regierung eingeführt wurde, enttäuscht uns sehr.

Immerhin wurde die Regelung nach öffentlichem Protest und auf Drängen Grüner Abgeordneter durch eine Härtefallklausel ergänzt. In Anbetracht der oben dargestellten Gesamtumstände müssen wir aber sagen, dass das nur ein schwacher Trost ist. Zudem sind Härtefallordnungen oft derart gestaltet, dass die Bewerber*innen zunächst das Geld bezahlen müssen und anschließend einen anstrengenden bürokratischen Prozess vor sich haben, um das Geld zurückzubekommen. Dabei ist im Moment des Tests auch überhaupt nicht klar, ob die Bewerber*innen tatsächlich die speziellen Anforderung der jeweiligen Härtefallordnung erfüllen. Kindern aus Familien, die von ALG 2 leben, wird im Regelsatz weniger kaum mehr als 1 Euro im Monat für Bildungsausgaben zugesprochen, durch das Bildungs- und Teilhabe Packet werden während der Schulzeit zwar weitere Bildungskosten vom Staat bezuschusst, nach dem Erwerb des Schulabschlusses existiert hier aber keine weitere Unterstützung. Wie soll hiermit auch nur das Vorstrecken der Testgebühren möglich sein? Durch multiple Mechanismen im System der vermeidlichen deutschen Grundsicherung wird es Kindern aus armen Familien ohnehin massiv erschwert, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, von gleichen Bildungschancen kann in Deutschland definitiv keine Rede sein. Durch anhaltenden gesellschaftliche Klassismus in einem kapitalistischen System ist Armut zusätzlich nicht selten mit Scham behaftet, sodass es Bewerber*innen zusätzlich noch häufig schwerfallen könnte, überhaupt einen Härtefallantrag zu stellen.

Auch die Übernahme der Gebühren durch das Land Hamburg im Jahr 2021 verändert die Gemengelage nicht. Im Gegenteil: In der ursprünglichen Argumentation des Senates für die Gebühren ging es auch um die Entlastung der durch die Folgen der Corona Pandemie noch stärker angespannten Haushaltslage. Hierbei nun ausgerechnet im nächsten Jahr die Kosten aus der Landeskasse decken zu wollen und danach nicht mehr, ist ein klarer Wiederspruch. Es wird in Hamburg ein weiteres mal ein Problem auf dem Rücken von Studienanwärter*innen ausgetragen, für das diese in kleinster Form verantwortlich sind.

Verwaltungsgebühren sind Studiengebühren, Studiengebühren sind Bildungshürden! Bildung muss kostenfrei sein, in Hamburg und überall, vollständig!

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Lehre(n) aus Corona ziehen!

Beschluss der 45. Bundesmitgliederversammlung im Mai 2022 in Köln Viele deutsche Hochschulen haben die Digitalisierung lange verschlafen und wurden durch Corona dazu gezwungen, dies in kürzester Zei

bottom of page